Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Restaurants „Thalermühle”, Genossenschaft Brauerei Weller Erlangen eG, Thalermühle 1, 91054 Erlangen, nachfolgend „Thalermühle” genannt.
1.) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant "Thalermühle" bzw. für sämtliche Geschäfte der Genossenschaft Brauerei Weller Erlangen eG.
Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (z. B. telefonisch), per E-Mail oder auf andere Weise erfolgen.
2.) Reservierungen und Stornierungen
Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweist und die von uns angebotenen Speisen frisch und aufwändig zubereitet werden, können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir an gewünschte und eventuell im Vorfeld zugesicherte Sitzplatzanordungen nicht gebunden, da wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen sind, umzuplanen oder andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir Sie in einem solchen Fall nicht nochmal extra benachrichtigen.
2.1) Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Für "Special Events" (und jeweils ausdrücklich so bezeichnete) "Special Events" (beispielsweise Valentinstag, Silvester oder exklusive Veranstaltungen) gilt das folgende: Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 72 Stunden vor der reservierten Zeit möglich.
2.2) Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.1 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 20,00 zu berechnen. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, d. h. die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.
2.3) Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger liegt als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3.
2.4) Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 20 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.3 und 2.4 gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3 anrechnen lassen.
2.5) Die Regelungen in Ziffer 2.5 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, sie die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund unseres Raumkonzeptes und bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an eine bestimmte Raumaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden sind.
3.) Rücktritt des Restaurants
3.1.) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.2.) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3.) Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Restauranteistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
3.4) Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
4) Exklusive Buchung
Die exklusive Buchung unseres Restaurants (für geschlossene Veranstaltungen) ist nicht Möglich.
4.1) Änderung der Personenanzahlen und der Veranstaltungszeiten
4.1.1) Eine Änderung der Personenanzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Thalermühle mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Thalermühle .
4.1.2) Eine Reduzierung der Personenanzahl um maximal 5% wird von der Thalermühle bei der Abrechnung anerkannt. Bei größeren Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Personenanzahl abzüglich 5% zugrundegelegt.
4.1.3) Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Personenanzahl berechnet.
4.1.4) Bei Abweichungen der Personenanzahl um mehr als 10% ist die Thalermühle berechtigt, die bereits vereinbarten Preise neu festzusetzen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
4.1.5) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Thalermühle die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Thalermühle die zusätzliche Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Thalermühle trifft ein Verschulden.
5.) Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
5.1) Zahlungen sind in Euro und grundsätzlich durch Bar-, EC-Zahlung oder Thalermühle-Thalermühle-Guthabenkarte zu entrichten. Zahlungen per Kreditkarte sind auch möglich.
5.2) Wir sind nicht verpflichtet, 200-Euro-Scheine oder 500-Euro-Scheine als Zahlungsmittel anzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jeden Abend nur begrenzte Wechselgeldvorräte im Restaurant vorhalten.
5.) Die für den Kunden kostenlose Thalermühle-Guthabenkarte wird von der Brauerei Weller Erlangen eG, Thalermühle 1, 91054 Erlangen herausgegeben und in Zusammenarbeit mit BonVito betrieben. Die Thalermühle-Guthabenkarte verwaltet wiederaufladbares Guthaben, die dem Teilnehmer gutgeschrieben werden. Hierfür gelten die nachstehenden Bedingungen.
5.1) Teilnehmer
Teilnehmer sind einzelne natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, juristische Personen mit Sitz in Deutschland sowie Mitarbeiter der Brauerei Weller Erlangen eG. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die Brauerei Weller Erlangen eG kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme verweigern. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Mit der ersten Nutzung der Karte erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
5.2) Die Thalermühle-Guthabenkarte ist eine Kundenkarte, die zum bargeldlosen Einkauf in der von der Brauerei Weller Erlangen eG betriebenen Verkaufsstellen berechtigt. Die Thalermühle-Guthabenkarte wird Eigentum des Teilnehmers. Zwischen der Brauerei Weller Erlangen eG und dem Kartennutzer kommt kein Vertrag zustande; Vertragspartner ist allein der Teilnehmer. Mit Übergabe der Karte an den Teilnehmer geht das Risiko des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung auf den Teilnehmer über. Mit der Überlassung der Karte an den Kartennutzer ermächtigt der Teilnehmer den Kartennutzer, das Guthaben auf der Karte im Namen des Teilnehmers zu nutzen.
5.3) Die Aufladung des Thalermühle-Guthabenkarte erfolgt an den Kassen der Brauerei Weller Erlangen eG und wird nicht verzinst. Der Aufladungsbetrag beträgt mindestens 20,00 Euro, höchstens 500,00 Euro. Es besteht die Pflicht zur Aufladung. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.
5.4) Eine nachträgliche Barauszahlung des Kartenguthabens an den Teilnehmer ist grundsätzlich nicht möglich.
5.5) Die Brauerei Weller Erlangen eG übernimmt keine Haftung für den Karteneinsatz durch Dritte bei Kartenmissbrauch oder Verlust. Kartenmissbrauch liegt u. a. dann vor, wenn der Teilnehmer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Ein Kartenmissbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn der Teilnehmer unachtsam mit seiner Karte und dem darauf abgebildeten QR-Code oder der Kartennummer umgeht, sodass unberechtigte Dritte diese Angaben missbrauchen könnten. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Thalermühle-Guthabenkarte/bonVito Karte müssen unverzüglich bei bonVito gemeldet werden. Die Voraussetzung zu einem Ersatz der Karte ist die Personalisierung der Thalermühle-Guthabenkarte/bonVito Karte mit dem darauf abgebildeten QR-Code, nur hierdurch ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.
5.6) Der Teilnehmer als auch die Brauerei Weller Erlangen eG haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zum Ende des laufenden Monats wirksam.
- Die Brauerei Weller Erlangen eG behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen,
- wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn das Thalermühle-Guthabenkarte-Programm mit angemessener Auslauffrist unter angemessener Wahrung der Belange des Teilnehmers eingestellt oder verändert wird.
- ein Kartenmissbrauch oder der begründete Verdacht eines Kartenmissbrauchs vorliegt.
Bei einer Einstellung erhält der Teilnehmer einen Monat nach Einstellung Gelegenheit, das Guthaben entsprechend Ziffer 3 einzulösen.
Der Teilnehmer / Kartennutzer hat gegenüber der Brauerei Weller Erlangen eG keinen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.
Das auf der Karte vorhandene Guthaben verfällt, wenn innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach der letzten Transaktion auf der Karte weder Guthaben aufgebucht noch eingelöst wurden.
5.7) Datenschutz
Die Brauerei Weller Erlangen eG ist im Rahmen der Vertragsdurchführung (Art. 6, I b Datenschutzgrundverordnung, im Folgenden „DSGVO“) sowie der vom Kunden erfolgten Personalisierung der Thalermühle-Guthabenkarte/bonVito Karte berechtigt, die Daten der Thalermühle-Guthabenkarte zu speichern und für die Zwecke des Thalermühle-Guthabenkarte-Systems zu verwenden.
Die Rechte nach der DSGVO werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang erhalten.
Eine Datenübermittlung an und Datennutzung von Dritten außerhalb des Thalermühle-Guthabenkarte-Systems ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Datenschutzerklärung der Brauerei Weller Erlangen eG. Der Teilnehmer kann sich für Anfragen zum Datenschutz oder zu seinen persönlichen Daten an den Datenschutzbeauftragten der Brauerei Weller Erlangen eG wenden:
per Email: info@brauerei-weller.de oder per Post: Brauerei Weller Erlangen eG, Thalermühle 1, 91054 Erlangen
Der Teilnehmer hat das Recht:
– gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine verarbeiteten Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung seiner unrichtigen oder Vervollständigung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen;
– gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
7.) Haftung
Für unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen gelten die folgenden Bedingungen:
7.1) Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursacht werden.
7.2) Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haften wir nur, wenn
7.2.1) wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Wesentlich sind zudem Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.2.2) Pflichten zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen von Kunden verletzt werden und diesen unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist.
7.3) Unsere Haftung ist in den in Ziffer 6.2 genannten Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen haften wir für einfache Fahrlässigkeit nicht.
7.4) Die Haftungseinschränkungen gemäß Ziffer 6.2 und 6.3 gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Sie gelten zudem nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer Garantie, sowie für alle anderen Fälle, in denen die gesetzlichen Haftungsregeln zwingend sind.
7.5) Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 6. gelten entsprechend für eine etwaige persönliche Haftung unserer Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.6) Eine Haftung der Brauerei Weller Erlangen eG für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Nutzung der Thalermühle-Guthabenkarte und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen.
7.7) Die Brauerei Weller Erlangen eG übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität des Karten-Guthabens.
8.) Schlussbestimmungen
8.1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Genossenschaft.
8.3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Genossenschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Genossenschaft.
8.4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen
8.5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.